Es geht weiter voran und wir haben die Ausschreibung für den VR-Banken Schleswig-Holstein Triathlon veröffentlicht. Natürlich solltest du dir am besten die komplette Ausschreibung durchlesen, aber in diesem Artikel findest du schon mal einen Überblick über die vier wichtigsten Änderungen gegenüber den Vorjahren:
1. Startgelder
Leider gehen auch an uns die Preissteigerungen in vielen Bereichen nicht spurlos vorbei. Nachdem wir bisher immer unsere Startgelder gleich halten konnten, haben wir dieses Jahr doch deutliche Kostensteigerungen z.B. bei den GPS-Trackern, sodass wir die Startgelder für die Kategorien „Einzel“ und „Team“ um jeweils 5 € anheben müssen.
AUFGEPASST: Du warst du schon mal bei uns am Start? Dann check in den Tagen vor dem 01. Februar unbedingt deinen Posteingang, wir haben da noch was für dich als treue/n Starter:in 😉
2. Transport
Bisher haben wir den Rücktransport mit Bus und LKW aus Husum kostenlos bzw. als inklusive Leistung für alle angeboten und nur um eine Voranmeldung gebeten. Da wir allerdings in den letzten beiden Jahren sehr viele Nichtnutzungen und damit verschenkte Kapazitäten hatten, müssen wir in diesem Jahr eine Gebühr von 10,00 € verlangen, um dadurch mehr Verbindlichkeit zu schaffen und die entstehenden Kosten durch diejenigen zu decken, die den Service nutzen wollen, anstatt von allen Gemeldeten.
Die Buchung des Transports ist im Rahmen der Online-Anmeldung möglich und es gelten dieselben Rücktrittszeiträume wie für die Startgebühr (siehe unten).
3. Mindestteilnehmeranzahl
Aufgrund des hohen Aufwandes an Personal und weiteren Ressourcen haben wir uns in diesem Jahr auch ein unteres Teilnehmerlimit gesetzt. Sollten bis zum 31. Mai 2024 nicht mindestens 150 Meldungen verbindlich gebucht sein, werden wir die Veranstaltung nicht durchführen. Wir bitten für diese Maßnahme um Verständnis. Das Startgeld der bis dahin Gemeldeten würde im Falle einer Absage dann selbstverständlich in voller Höhe zurückerstattet.
4. Stornierungsbedingungen
Als letztes haben wir auch unsere Stornierungsbedingungen etwas angepasst und konkretisiert. Für eine Nichtteilnahme bzw. Startplatzrückgabe gilt folgendes:
- bis zum 30. Juni wird die Startgebühr abzgl. 10 € Bearbeitungsgebühr erstattet.
- vom 01. Juli und 31. August werden 50 % der Startgebühr erstattet
- nach dem 31. August wird die Startgebühr nicht mehr erstattet.
Startplatztausch oder -weitergabe sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit die wichtigsten Änderungen – wir freuen uns, wenn du in diesem Jahr bei uns am Start bist! Die Anmeldung ist ab dem 01. Februar 2024 geöffnet und hier möglich!